All­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen

Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten (A) für die Teilnehmer:innen an Veranstaltungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie (B) für Kund:innen von Inhouse-Fortbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen der Demenz Support Stuttgart gGmbH. Entgegenstehende oder ergänzende AGBs von Teilnehmer:innen oder Kund:innen werden nicht Vertragsinhalt.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die jeweils aktuell veröffentlichten Angebote der Demenz Support Stuttgart gGmbH. Geringfügige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung (z.B. Ersatz angekündigter Dozent:innen sowie inhaltliche oder zeitliche Änderungen aufgrund aktueller Ereignisse) bleiben vorbehalten.

Anmeldung (A)

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder zu einem ausgeschriebenen Seminar erfolgt per digitalem Anmeldeformular an die Demenz Support Stuttgart gGmbH und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Eine Anmeldung beinhaltet keinen Anspruch auf eine Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Seminar. Erst nach einer Bestätigung (in Textform) durch die Demenz Support Stuttgart gGmbH und der Zahlung der Teilnehmergebühr ist die Teilnahme verbindlich zugesagt. Soweit in der Veranstaltungs- oder Seminarbeschreibung keine abweichende Frist genannt wird, ist der Anmeldeschluss vier Wochen vor Veranstaltungs- oder Seminartermin. Interessierte können jedoch noch bis unmittelbar vor Veranstaltungs- oder Seminarterminen nach freien Plätzen fragen.

Warteliste (A)

Überschreitet die Zahl der Anmeldungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Veranstaltungs- oder Seminarplätze, wird eine Warteliste angelegt. Sollten bereits vergebene Plätze wieder frei werden, so werden die Anmeldungen von der Warteliste in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Mindestteilnehmerzahl (A)

Für Veranstaltungen und Seminare ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Beim Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich die Demenz Support Stuttgart gGmbH vor, die Veranstaltung oder das Seminar nicht durchzuführen. Weiterhin behält sich die Demenz Support Stuttgart gGmbH eine Absage der Veranstaltung oder des Seminars aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund vor. Die Seminargebühren werden in diesen Fällen in voller Höhe von der Demenz Support Stuttgart gGmbH zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer:innen, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder des Seminars besteht in diesen Fällen nicht.

Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen und Seminare (A)

Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Werktagen zu überweisen.

Preise (A)

Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die im veröffentlichten Programm ausgeschriebenen Seminare und Veranstaltungen umsatzsteuerfrei.

Rücktrittsrecht der Teilnehmer:innen (A)

Ein Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Erfolgt der Rücktritt bis 3 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung, schuldet der/die Teilnehmer:in keine Gebühr. Erfolgt der Rücktritt weniger als 3 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung, werden 30 % der vereinbarten Gesamtsumme geschuldet. Erfolgtder Rücktritt eine Woche vor Beginn der vereinbarten Leistung werden 80 % der vereinbarten Gesamtsumme geschuldet. Bei Qualifizierungsmaßnahmen mit mehreren Bausteinen werden bei einem Rücktritt nach Beginn der Maßnahme 100 % der vereinbarten Gesamtsumme geschuldet. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt keine Erstattung.
Es besteht die Möglichkeit, bei einem Rücktritt eine:n Ersatz-teilnehmer:in zu benennen, sofern diese:r die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. In diesem Fall entstehen keine Kosten für die/den Zurückgetretene:n.

Leistungsvereinbarungen und Verträge (B)

Leistungsvereinbarungen und Verträge über Inhouse-Fortbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen erfolgen immer schriftlich und sind von beiden Vertragspartner:innen zu unterzeichnen. In dem Vertrag oder der Vereinbarung werden die Art der Leistung, der Inhalt, der Umfang, und der Kostensatz festgehalten.

Zahlungsbedingungen für Leistungsvereinbarungen und Verträge (B)

Bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen oder Beratungsprozessen in einer Einrichtung erfolgt die Rechnungslegung und Bezahlung nach Beendigung der Maßnahme. Bei längerfristigen Maßnahmen (ab 3 Monaten) werden ggf. Zwischenrechnungen oder im Vorfeld eine Abschlagszahlung vereinbart. Diese ist dann Bestandteil der Vereinbarung bzw. des Vertrages. Nach Rechnungslegung ist der Betrag innerhalb von 10 Werktagen zu überweisen.

Rechnungszustellung

Der Rechnungsversand erfolgt entweder digital durch Zusendung eines PDF-Dokuments per E-Mail oder per Post.

Datenschutz

Die Demenz Support Stuttgart gGmbH verarbeitet die ihr bekannt gemachten personenbezogenen Daten der Kund:innen und Teilnehmer:innen unter Beachtung der DSGVO zum Zweck der Abwicklung der vereinbarten Leistung. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sofern und solange die Kund:innen oder Teilnehmer:innen nicht widersprechen, informiert sie die Demenz Stuttgart gGmbH über weitere Veranstaltungen und Angebote.

Haftung

Die Demenz Support Stuttgart gGmbH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmer:innen zur Veranstaltungen oder Seminaren mitgebrachten Gegenstände.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort ist Stuttgart. Ist der/die Teilnehmer:in Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt, wenn der/die Teilnehmer:in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es findet deutsches Recht Anwendung.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmung führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die zulässige Regelung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.

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Spendenkonto:

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Bank: Deutsche Bank Stuttgart

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